Service-Center Informatik

Informationen zum Prüfungsanmeldeverfahren für Informatiker

Warum finden Informatiker die Veranstaltung nicht im QIS?

Die Veranstaltung kann in der neuen PO (16. Juli 2018) nur im Abschnitt Ergänzung als freie Wahl eingebracht werden. Alle in diesem Abschnitt eingebrachten Module müssen zunächst von einem Studienberater genehmigt werden (Bogner/Schürmann). Durch die Genehmigung alleine ist man noch nicht zur Prüfung angemeldet. Die Anmeldung zur Prüfung muss auf einem separaten Formular erfolgen, das man beim Prüfungsamt erhält.

Wo bekommt man die Anträge für die Ergänzung?

Der Antrag kann hier heruntergeladen werden: https://cs.uni-kl.de/studium/studierende/reform18/ Vor der ersten in der Ergänzung eingebrachten Prüfung wird jedoch ein initiales Gespräch bei einem Studienberater (Bogner/Schürmann) empfohlen. Bei diesem Gespräch wird der Antrag ausgefüllt und unterzeichnet.

Wo müssen die Anträge vorgelegt/bestätigt/eingereicht werden?

Nachdem der Antrag vom Studienberater unterzeichnet wurde, muss das Dokument an das Prüfungsamt weitergeleitet werden. Man kann den Antrag persönlich während der Sprechzeiten abgeben oder im Briefkasten des Prüfungsamts einwerfen.

Ab wann und wie kann man sich nach erfolgreichem Antrag anmelden?

Nach der Abgabe des (unterschriebenen) Antrags beim Prüfungsamt muss die jeweilige Prüfung noch gesondert auf einem zusätzlichen Anmeldeformular beim Prüfungsamt angemeldet werden. Das direkte selbständige Anmelden von Prüfungen im Abschnitt „Ergänzung“ ist derzeit leider nicht möglich.

Für welche Prüfungsordnungen/Studiengänge gilt diese neue Ergänzungsfach-Regelung?

Die oben beschriebene Regelung gilt für alle Informatikstudierenden, die in der Prüfungsordnung vom 16. Juli 2018 eingeschrieben sind.

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